FAQ'S UND INFORMATIONEN
TESTSTATION ECHING 
(Teststation Eching - Biller-Kreisel) 

 

FAQ - häufig gestellte Fragen

 

FRAGEN:

 

- Was ist bei einem positiven Corona-Schnelltest zu tun?

- Benötigt man einen Termin? 

- Bekomme ich noch einen kostenfreien Schnelltest oder muss ich zuzahlen?

- Wie rufe ich den QR-Powercode auf (Sofort-Test)

- Wie bekomme ich mein Testergebnis? 

- Gibt es das Testergebnis auch in englischer Sprache? 

- Machen Sie auch einen PCR-Test und was kostet der PCR Test? 

- Wann und wo kann ich einen kostenlosen PCR-Test erhalten?
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ANTWORTEN:

 

Was ist bei einem positiven Corona-Schnelltest zu tun?

Sollte das von uns Ihnen mitgeteilte Testergebnis "positiv" lauten, dann müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

MASSNAHMEN BEI POSITIVEM SCHNELLTEST

 

 

Benötigt man einen Termin? 

Sie können gerne auf unserer Website www.teststation-eching.de einen Termin vereinbaren. 

Falls es Ihnen nicht möglich ist online einen Termin zu vereinbaren, kommen Sie einfach
mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass und Ihrer Telefonnummer zu uns.

TIPP:
Am Einfachsten geht es, wenn Sie schon bei uns (www.covisa.de) registriert sind, mit Ihrem persönlichen QR-Code.

Dazu auf der Seite www.covisa.de links oben "Login" und dann mit Ihrer E-Mail und Passwort einloggen.
Unter "Mein Covisa QR-Code" (hellgraues Feld) finden Sie diesen Power-Code.
Mit diesem Code auf Ihrem Handy und Ihrem Ausweis können Sie jederzeit während unserer Öffnungszeiten (siehe unten)
schnell und problemlos einen kostenfreien oder zahlungspflichtigen (15 €) Test sofort erhalten.

 

Bekomme ich noch einen kostenfreien Schnelltest oder muss ich bezahlen?

NEUE TESTVERORDNUNG 

Wesentlichen Änderungen der neuen Coronavirus-Testverordnung ab dem 25.11.2022

Besonders umfangreiche Änderungen gibt es beim §4a TestV, der die Bürgertestungen regelt.

Bürger haben ab dem 25.11.2022 nur noch unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. 
Der Anspruchsgrund muss gegenüber der Teststelle nachgewiesen werden. 
In der Teststelle muss ein amtlicher Lichtbildausweis zum „Nachweis der Identität der getesteten Person“ vorgelegt werden, bei Minderjährigen wird ein „sonstiger amtlicher Lichtbildausweis“ gefordert.

 

KOSTENFREIER CORONA-SCHNELLTEST
 

Für wen ist der Bürgertest kostenfrei?

Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Besucher und Behandelte und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. 

Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, dargelegt werden.

Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.

Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen Bürgertest haben (Besuch in bestimmten Einrichtungen, pflegende Angehörige) und dennoch getestet werden wollen, ist das abhängig vom Angebot des Testzentrums weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.

KOSTENPFLICHTIGER CORONA-SCHNELLTEST (15,- €)
Alle Personengruppen, welche nicht zur oben aufgeführten Gruppe der kostenlosen Tests gehören, haben keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Bürgertest. Diese müssen laut Verordnung den vollen Preis (15,- Euro) in der Teststelle entrichten.


 

 

QR-POWERCODE

Wie bekomme ich mein Testergebnis? 

Ca. 20 Min nach dem Test können Sie Ihr Testzertifikat unter www.covisa.de abrufen bzw. herunterladen. 

Dazu auf dieser Seite links oben "Login" und dann mit Ihrer E-Mail und Passwort einloggen.
Unter "Meine Testergebnisse" (oranges Feld) finden sie die letzten Testergebnisse mit den zugehörigen Zertifikaten.
Diese sind als PDF sichtbar und können natürlich auch direkt ausgedruckt werden.

Wir können auch gerne Ihr Testergebnis (30 Min nach dem Test) vor Ort in Papierform ausdrucken.

Gibt es das Testergebnis auch in englischer Sprache? 

Ihr Testergebnis / Zertifikat ist zweisprachig, Deutsch und Englisch.


Machen Sie auch einen PCR-Test und was kostet der PCR Test? 

Der PCR Test bei uns ist immer kostenpflichtig für 79€ .

Wann und wo kann ich einen kostenlosen PCR-Test erhalten?

Einen kostenlosen PCR-Test können wir Ihnen nicht anbieten.

Diesen erhalten Sie ausschließlich mit einem positiven amtlich anerkannten Schnelltest (z.B. von uns).
Für diesen kostenlosen PCR-Test bei positivem Schnelltest oder mit einer ärztlichen Verordnung für eine Reha / Kur
melden Sie sich bitte z.B. bei der

SALUS-Apotheke
Opalstraße 25
84032 Altdorf
Tel: 0871/96638878
www.salusapotheke.de

oder im

Testzentrum
Sparkassenarena
Landshut

BITTE BEACHTEN:

- Schnelltests können nur an symptomfreien Patienten durchgeführt werden!
- Mindestens 15 Minuten vor dem Test weder etwas essen, trinken, noch rauchen!

 

ANFAHRT:

Das Testzentrum finden sie direkt am Biller-Kreisel in Eching bei Landshut

Adresse: Strogenweg 2, 84174 Eching (Karte siehe unten)

 

ÖFFNUNGSZEITEN:

Mo-Fr:      7:00 - 11:40 h und 13:00 - 17:40 h 
Sa:             9:00 - 12:40 h
So:             8:00 - 12:40 h
Feiertag: 9:00 - 11:40 h


KONTAKT:

Telefon: 01515 5343321 
Email: info@teststation-eching.de 

TIPP: ZU IHRER SICHERHEIT

Unsere Partnerfirma
HUG TECHNIK UND SICHERHEIT GMBH in Ergolding
beliefert uns zuverlässig, just in time und mit sehr günstigen Konditionen als Systemlieferant mit allen Artikeln, die wir zum Betrieb dieser Teststation benötigen.

Sie erhalten dort entweder im Online-Shop oder direkt zur Abholung in Ergolding Am Industriegleis 7 :


SWS FFP2-FISCHFORM-MASKEN     (DE)
weiß, schwarz, gelb-orange, hellblau, beige, rot, rosa       1,18 €

SWS OP-KINDER-MASKEN     (DE)
gelb-orange, hellblau, beige, rot, rosa                                   0,35 €

LAIEN-SCHNELLTESTS                                       2,62 €
(Mengenrabatt vorhanden)

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